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Radonschutzgebiet oder Radonvorsorgegebiet?

Radonschutzgebiet oder Radonvorsorgegebiet?

Überall hört man das Stichwort Radon. 

  • Was bedeutet das?  
  • Auf was muss ich Acht geben? 

Quelle & mehr Informationen auf radon.gv.at

Radonschutzgebiet oder Radonvorsorgegebiet?

Ein Radonschutzgebiet unterscheidet sich grundlegend von einem bloßen Radonvorsorgegebiet. Während im Vorsorgegebiet vor allem bauliche Regeln für den Neubau im Vordergrund stehen, gelten für ein offiziell ausgewiesenes Radonschutzgebiet wesentlich strengere gesetzliche Vorgaben. Diese sind in Österreich direkt im Strahlenschutzgesetz 2020 und der österreichischen Radonschutzverordnung (RnV) verankert.

Eine Karte der AGES (radon.gv.at) der Radongebiete in Österreich.

In Österreich sind aktuell 104 Gemeinden als echte Radonschutzgebiete ausgewiesen – davon liegen 37 direkt in Oberösterreich. Das Mühlviertel nördlich der Donau bildet das Hauptrisikoareal. Die 37 verschärften Radonschutzgebiete konzentrieren sich fast vollständig auf die Bezirke Freistadt, Urfahr-Umgebung und Teile von Perg (orange Markierung in der Karte). Der gesamte Rest des Bundeslandes ist Vorsorgegebiet – außer der Bezirk Ried im Innkreis.

Quelle Karte: AGES (radon.gv.at)

1. Gesetzliche Grundlagen und Zielstellung für Radonvorsorgegebiete

Nach den geltenden österreichischen Vorschriften – dem Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020) in Verbindung mit der österreichischen Radonschutzverordnung (RnV) – ist bei der Errichtung von Neubauten mit Aufenthaltsräumen in Radonvorsorgegebieten der Schutz vor dem Eintritt des radioaktiven Edelgases Radon gesetzlich verpflichtend. Die bautechnische Umsetzung ist in den Bauordnungen der Bundesländer über die OIB-Richtlinie 3 („Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“) verankert. Ziel ist die sichere und dauerhafte Einhaltung des gesetzlichen Referenzwerts von maximal 300 Bq/m³ im Jahresmittel für die Innenraumluft.

Für den konkreten bautechnischen Nachweis verweist die OIB-Richtlinie maßgeblich auf die ÖNORM S 5280-2 („Radon – Teil 2: Bautechnische Vorsorgemaßnahmen bei Gebäuden“).

2. Bauteilspezifikation

Die von uns geplanten und ausgeführten Fundamentplatte werden als Stahlbetonplatte mit folgenden Kennwerten ausgeführt:

  • Bauteildicke: 25cm -30cm
  • Betongüte: Wasserundurchlässiger Beton (B2) nach gültigen ÖNORMEN (geschlossenes, dichtes Gefüge)
  • Konstruktive Rissbreitenbegrenzung: Statischer Nachweis zur gezielten Beschränkung der Rissbildung bei der Hydratation

3. Konformitätsnachweis gemäß ÖNORM S 5280-2 

Die ÖNORM S 5280-2 legt fest, dass Bauwerke, die fachgerecht gegen Feuchtigkeit oder Wasser abgedichtet sowie an ihren Anschlüssen konvektionsdicht hergestellt wurden, als jedenfalls ausreichend dicht gegen das Eindringen von Radon gelten.

Die ausgeführten mind. 25 cm dicke Betonplatte aus B2 Beton erfüllt diese Kriterien im Sinne der Norm vollumfänglich aus zwei physikalischen Gründen:

  • Unterbindung von Konvektion (Strömungsdichtheit): Der Haupttransportweg von Radon ins Gebäudeinnere erfolgt über Konvektion, also durch feine Risse und Undichtigkeiten infolge von Druckunterschieden zwischen Baugrund und Wohnraum. Eine monolithisch hergestellte, 25 cm starke B2-Betonplatte besitzt nach dem Aushärten ein vollständig geschlossenes Porengefüge. Durch die statisch vorgegebene Rissbreitenbegrenzung ist die Entstehung durchgehender Trennrisse ausgeschlossen. Die Platte ist damit absolut konvektions- und luftdicht.
  • Unterbindung von Diffusion (Gasbarriere): Da die Diffusionslänge von gasförmigem Radon in ungerissenem, hochwertigem Beton extrem gering ist, dient die Bauteildicke als effektive Barriere. Bei einer Materialstärke von 25 cm oder mehr benötigt das Gas theoretisch mehrere Wochen, um das Bauteil zu durchwandern. Da Radon jedoch eine kurze Halbwertszeit von ca. 3,8 Tagen besitzt, zerfällt der Großteil des Gases bereits innerhalb des Betongefüges, noch bevor es die raumseitige Oberfläche erreichen kann. Die Diffusionsrate geht gegen Null.

 

Fazit

Kaltenreiner Bau | Radon Abdichtungen grafisch dargestellt

Die geplanten und von uns ausgeführten mind. 25 cm dicken Betonbodenplatten entsprechen den Anforderungen der OIB-Richtlinie 3 und gelten nach ÖNORM S 5280-2 als vollwertige Radonschutz-Barriere.

Um die Schutzwirkung des Gesamtsystems zu garantieren, werden bei der Ausführung folgende Pflichtpunkte der Norm umgesetzt:

  • Konvektionsdichte Durchführung: Alle Rohr- und Kabeldurchführungen (Hausanschlüsse) durch die Bodenplatte werden mit systemgeprüften, gas- und radondichten Ringraumdichtungen bzw. Manschetten versehen.
  • Fugenabdichtung: Alle Arbeits-, Abstell- und Anschlussfugen (insbesondere der Übergang von der Bodenplatte zu den aufgehenden Außenwänden) werden fachgerecht mit bauaufsichtlich zugelassenen, radondichten Fugenbändern, Quellbändern oder beschichteten Blechen ausgeführt.

Damit ist der gesetzlich geforderte Radonschutz über das erdberührte Bauteil nach dem aktuellen Stand der Technik in Österreich erbracht.

Quellen: Fachstelle für Radon - © radon.gv.at