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[ Errichtung, Planung, Statik, Ausführung und Förderabwicklung ]

PV Anlagen Bau / -Reinigung

Im Zuge der Errichtung und dem Betrieb einer PV-Anlage und eines Stromspeichers sind einige gesetzliche sowie normative Vorgaben zu beachten. Wir haben für Sie die wichtigsten Rechtsmaterien und speziellen Themen aus dem Bereich der Photovoltaik und Stromspeicherung kompakt zusammengefasst.

Wer darf eine PV-Anlage planen?
Elektroinstallateur/Solarteur

Ist eine PV-Anlage bewilligungspflichtig?
Unter dem jeweiligen Gesetz sind weder Anzeige noch Ansuchen um Bewilligung bzw. Widmung bei der zuständigen Behörde erforderlich. In diesem Fall kann die PV-Anlage sofort errichtet werden.

Ist mein Sonnenstrom steuerpflichtig?
Der Betrieb einer Photovoltaikanlage bzw. die entgeltliche Einspeisung von Strom ins Netz erfüllt diese Voraussetzungen, sodass steuerpflichtige Einkünfte vorliegen, wenn die Einkünfte aus der Einspeisung über dem Veranlagungsfreibetrag iHv 730 Euro pro Jahr liegen.

Was passiert nach dem Abbau der PV-Anlagen mit den Modulen?
Ein Solarmodul, übrigens auch Solarpanel genannt, kann gut recycelt werden: Es besteht zum Großteil aus Glas, Aluminium und Polymeren (Kunststoffen). Bis zu 95 Prozent des Materials sind daraus gemacht. Beim Recycling wird der Alurahmen entfernt und das Aluminium wiederverwertet.

Wer soll meine PV Anlage planen und montieren?
Die Entscheidung hängt letztlich vom Angebot vor Ort ab, da gerade bei privaten Betreibern und kleineren Anlagen der schnelle Kontakt (auch während des Betriebs der Anlage) und die regionale Verfügbarkeit wichtige Vorteile sind.

Bei der Wahl des richtigen Betriebs sollten folgende Kriterien herangezogen werden:

Förderung PV Anlage

Tipp: Zur Vereinfachung des Fördersystems soll ab 2024 der Erwerb von Photovoltaik-Anlagen mit einer Modulspitzenleistung bis 35 kWp von der Umsatzsteuer befreit werden. Für Private soll daher zukünftig keine Förderantragstellung mehr erforderlich sein.

Stand Dezember 2023