Interview mit unserem Technikerteam
Förderungen 2024, Kompetenz und persönlicher Zugang für jedes Bauprojekt
Navigieren Sie mit unserer Hilfe sicher durch die komplexe Welt der Bauförderungen. Von der ersten Information über die detaillierte Beratung bis zur Unterstützung bei der Antragstellung – wir begleiten Sie in jeder Phase. Unsere Expertise hilft Ihnen, die besten Förderoptionen zu identifizieren und das Maximum für Ihr Bauvorhaben herauszuholen. Vertrauen Sie auf uns, um Ihr Projekt mit optimaler finanzieller Unterstützung zu realisieren.
OÖ Eigenheim-Förderung Förderaktion 2024/2025 für den Neubau Eigenheim, Reihenhaus oder Doppelhäuser mit höchstens 2 Wohnungen.
Die Förderung erfolgt in Form von Zinsenzuschüsse zu einem Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft mit einer Laufzeit von 35 Jahren und einer Fixverzinsungsperiode in den ersten 20 Jahren der Darlehenslaufzeit oder einem einmaligen nicht rückzahlbarem Zuschuss („Bauzuschuss“).
Die Basishöhe des geförderten Hypothekardarlehens beträgt 75.000 Euro.
Mögliche Förderzuschläge
Förderaktion 2024/2025 mit 1,5 % p.a. Fixverzinsung: Für die förderbare Person beträgt die Verzinsung aufgrund des gewährten Zinsenzuschusses während der Fixverzinsungsperiode 1,5 % p.a. Die Förderung besteht aus Zinsenzuschüssen durch das Land Oberösterreich für die ersten 20 Jahre.
Abbruch eines Wohnhauses und gleichzeitiger Neubau eines Eigenheims mit höchstens 3 Wohnungen.
Gefördert wird mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu einem Darlehen mit einer variablen Verzinsung oder einer Fixverzinsung, das mit einem Viertel (25 %) der förderbaren Kosten bezuschusst wird, oder einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Bauzuschuss.
Die höchstmöglichen förderbaren Kosten betragen ebenfalls 75.000 Euro. Dieser mögliche Darlehensbetrag erhöht sich um die angeführten Förderzuschläge.
Mögliche Förderzuschläge
Quelle und Details: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/531907.htm
Stand August 2024
Diese Maßnahme gehört zum "Häuslbauerpaket"
Das Fixzinsdarlehen ist verfügbar! Ab dem 1. Juli können Häuslbauer in Oberösterreich ein 35-jähriges Darlehen mit einem Fixzins von 1,5% für 20 Jahre erhalten. Dies erleichtert den Traum vom Eigenheim trotz schwieriger Zinssituation. Die Förderung gilt auch nach dem Abriss von Altbeständen und ist bis Ende 2025 befristet. Nutzen Sie diese Chance für Ihren Hausbau!
Quelle und Detailinformationen auf ooe.orf.at
Stand Juni 2024
Anforderungen/Sonstiges
Anforderungen/Sonstiges
Anforderungen/Sonstiges
Quelle und Detailinformationen zu den Bestimmungen auf oesterreich.gv.at & umweltfoerderung.at
Land OÖ, Abteilung Umweltschutz, T: 0732-7720-13483, www.land-oberoesterreich.gv.at
Bundesförderung: www.umweltfoerderung.at, www.raus-aus-dem-öl.at, www.tausch-erneuerbare.at, T: 01/31631-735
Stand August 2024
Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20% der Arbeitskosten bis zu einer Förderhöhe von 1.500 € zurückzubekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren). 2025 ist max. ein Förderantrag pro Haushalt und Person möglich. Der Leistungszeitraum ist von 1. Jänner bis 31. Dezember 2025 und kann ab 1. März 2025 beantragt werden.
Beispiele sind
Quelle und Detailinformationen auf oesterreich.gv.at & handwerkerbonus.gv.at
Stand März 2025
Ausgaben für
können steuerlich als Sonderausgaben im Wege eines „Öko-Sonderausgabenpauschales“ berücksichtigt werden
Ab wann kann das Öko-Sonderausgabenpauschale berücksichtigt werden?
Die Berücksichtigung erfolgt erstmals für das Veranlagungsjahr 2022, sofern das Förderansuchen nach dem 31.03.2022 eingebracht wurde und die gewährte Förderung nach dem 30.06.2022 ausbezahlt wurde.
Was ist für die Berücksichtigung des Öko-Sonderausgabenpauschales erforderlich?
Die Erklärung, dass das Pauschale in Anspruch genommen werden soll; sie ist direkt im Zuge der Beantragung der Bundesförderung bei der Kommunalkredit Public Consulting abzugeben. Weiters ist die Einwilligung zur Datenübermittlung an das Finanzamt erforderlich.
Ab der Veranlagung 2022 können private Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Austausch eines auf fossilen Brennstoffen basierenden Heizsystems gegen ein klimafreundliches System pauschal als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden (genauer als „Topfsonderausgabe“)
Die Berücksichtigung als Sonderausgabe setzt die Bewilligung bzw. Auszahlung einer entsprechenden Umweltförderung durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) voraus. Bei nachgewiesenen Ausgaben (abzüglich ausbezahlter Förderungen aus öffentlichen Mitteln) von mindestens 4.000,- EUR für die thermisch-energetische Sanierung bzw. von mehr als 2.000,- EUR für den Austausch eines fossilen Heizsystems werden jährliche Pauschalbeträge von 800,- EUR bzw. 400,- EUR innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren berücksichtigt.
Die Förderstelle hat die ausbezahlten Förderungen in die Transparenzdatenbank einzumelden. Auf Basis der in der Transparenzdatenbank eingepflegten Förderungen erfolgt die automatische Berücksichtigung der Sonderausgaben durch die Abgabenbehörde im Rahmen der Veranlagung.
Voraussetzung ist, dass die besagte Förderung frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2022 ausbezahlt wurde bzw. muss das entsprechende Förderansuchen nach dem 31.3.2022 eingebracht werden. Wird innerhalb des fünfjährigen Berücksichtigungszeitraums eine weitere begünstigte Maßnahme (thermisch energetische Sanierung bzw. Austausch eines fossilen Heizsystems) gesetzt, so verlängert sich der Berücksichtigungszeitraum von 5 auf 10 Jahre. Bei Zusammentreffen von Maßnahmen, die unterschiedlichen Pauschalsätzen unterliegen, ist zunächst der höhere Pauschalsatz zu berücksichtigen.
Details unter www.bmf.gv.at
Stand April 2025
Hinweis 2025 - Die Bundesförderaktion wurde beendet. Registrierungen sind nicht mehr möglich. Das Förderbudget wurde ausgeschöpft.
Die Förderung erstreckt sich auf thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind. Dabei werden umfassende Sanierungen nach dem klimaaktiv Standard, umfassende Sanierung guter Standard oder Teilsanierung 40% gefördert.
Darüber hinaus werden auch einzelne Bauteilsanierungen gefördert. Die Höhe der Förderung variiert je nach Art der Sanierung und beträgt für Genehmigungen ab dem 01.01.2024 zwischen 9.000 Euro und 42.000 Euro pro Haushalt. Bei Zweifamilienhäusern kann die Förderung pro Wohneinheit angesucht werden. Wenn Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet wird, kann ein Zuschlag gewährt werden. Bei der Erstellung eines Gesamtsanierungskonzeptes gibt es einen Zuschlag von 500 Euro.
Förderungsfähige Maßnahmen
Bei Wohnhäusern ab 3 Wohnungen sowie Reihenhausanlagen, die ebenfalls älter als 15 Jahre sind, gibt es die Förderstufen umfassende Sanierung, klimaaktiv Standard oder guter Standard. Die Förderhöhe beträgt 200 - 300 Euro/m² Wohnnutzfläche und kann sich, bei Verwendung nachwachsender Rohstoffe, auf bis zu 525 Euro/m² erhöhen. Ebenso möglich ist eine Einzelbauteilförderung für Fenster mit 50% der Investitionskosten, gedeckelt mit max. 9000 Euro je Wohneinheit.
Darüber hinaus sind im mehrgeschossigen Wohnbau noch Förderungen für fassadengebundene Begrünungen, begrünte Dachflächen und Entsiegelung von KFZ-Stellplätzen in Ortskern möglich.
Quelle & Detailinformationen auf umweltfoerderung.at
Stand August 2024
Hinweis 2025 - Die Bundesförderaktion wurde beendet. Registrierungen sind nicht mehr möglich. Das Förderbudget wurde ausgeschöpft.
Ab dem 1. Jänner 2024 wird die private Umstellung von Öl- und Gasheizungen mit bis zu 75 Prozent der förderungsfähigen Kosten unterstützt.
Privatpersonen erhalten eine Förderung von 15.000 bis 23.000 Euro zzgl. Boni, wenn sie ihr fossiles Heizungssystem (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) gegen eine nachhaltige Alternative austauschen.
Je nach installierter Technologie, werden folgende Pauschalen vom Bund vergeben:
Weiters gibt es noch folgende Zuschlagsmöglichkeiten
Quelle und Detailinformationen zu den Bestimmungen auf oesterreich.gv.at & umweltfoerderung.at
Stand August 2024
Hinweis 2025 - Die Bundesförderaktion wurde beendet. Registrierungen sind nicht mehr möglich. Das Förderbudget wurde ausgeschöpft.
Gefördert wird hier ebenso der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem. Gibt es keine Anschlussmöglichkeit an eine Nah- / Fernwärme, wird auch der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Die Gesamtförderung ist mit max. 75 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Je nach installierter Technologie sind folgende max. Pauschalen möglich:
durch klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme
durch Pelletszentralheizung oder Hackgutheizung
durch Scheitholzheizung
durch Luft-Wasser-Wärmepumpe
durch Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe
pro tatsächlich an das neue Zentralheizungssystem angeschlossener Wohneinheit - 4.000 Euro
pro vorbereitetem Wohnungsanschluss (Leitung bis zur Wohneinheit, aber noch kein Anschluss ans Zentralheizungssystem) - 2.000 Euro
Zuschlagsmöglichkeiten
Des Weiteren ermöglicht die Förderung "Heizungsoptimierung im mehrgeschossigen Wohnbau" Gebäudeeigentümern und berechtigten Hausverwaltungen eine umfassende Überprüfung älterer Heizungsanlagen, einschließlich der erforderlichen Optimierungsmaßnahmen.
Quelle und Detailinformationen zu den Bestimmungen auf oesterreich.gv.at & umweltfoerderung.at
Stand August 2024
Hinweis 2025 - Die Bundesförderaktion wurde beendet. Registrierungen sind nicht mehr möglich. Das Förderbudget wurde ausgeschöpft.
Ab dem 1. Jänner 2024 wird die private Umstellung von Öl- und Gasheizungen mit bis zu 75 Prozent der förderungsfähigen Kosten unterstützt.
Es wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern gefördert. Das umfasst:
Quelle und Detailinformationen zu den Bestimmungen auf oesterreich.gv.at & umweltfoerderung.at
Stand August 2024
Diese Seite bietet Ihnen eine Übersicht der möglichen Förderungen, die wir nach bestem Wissen und Gewissen aktuell halten. Bitte beachten Sie, dass die endgültigen Bestimmungen und Voraussetzungen auf den offiziellen Seiten der Förderstellen gelten, da sich diese häufig ändern können. Wir bieten Ihnen eine persönliche Beratung und überprüfen individuell die aktuellen Fördermöglichkeiten.
Keine Gewähr und keine Haftung für die dargestellten Informationen.
Quellen & Details der Förderungen:
Betriebspark 5, 4451 St.Ulrich/Steyr
Mo-Do 7:30-12:00 und 13:00-16:00 Uhr
Fr 7:30-14:00 Uhr
und nach Vereinbarung